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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten fortan für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

b. Die AGB des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.

c. Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt der Auftragnehmer den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner mit dem Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsverpflichtung nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.

d. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen nicht berührt.

2. Auftragserteilung und Lieferung

a. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post). Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Auftragsübernahme schriftlich bestätigt.

b. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung des Produkts.

c. Die Lieferung des Produkts erfolgt für gewöhnlich per E-Mail oder per Post. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Produkt nachweisbar an den Auftraggeber versandt wurde. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Produkts durch die elektronische oder postalische Übermittlung.

d. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

a. Informationen und Unterlagen, die zur Auftragsausführung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

b. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Übersetzungen und Transkripten stellt der Auftraggeber sicher, dass eine Übersetzung bzw. ein Transkript angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Auftragnehmer frei.

c. Fehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Mängelbeseitigung

a. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in dem Produkt enthaltenen Mängeln.

b. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls keinen Mangel, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Bearbeitungsbeginn bereitgestellt hat.

c. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen.

5. Haftung

a. Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

b. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle etc.) zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

c. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen.

d. Die Haftung kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Leistung nicht übersteigen.

6. Mitwirkung Dritter

a. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. In einem solchen Fall hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 7 verpflichten.

7. Berufsgeheimnis

a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt der übermittelten Dokumente, das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Daten geheim zu halten. Die Übermittlung von Texten und Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

b. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, sofern die in Fragen stehenden Daten allgemein bekannt sind oder der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

8. Vergütung

a. Die Höhe des Honorars wird je nach Art und Schwierigkeit des Auftrags vereinbart. Pauschalpreise sind separat, vor der Ausführung des Auftrags zu vereinbaren. Im Falle umfangreicher Aufträge kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

b. In den Tarifen sind die Qualitätssicherung sowie Rückfragen zu den bearbeiteten Texten eingeschlossen.

c. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragsnehmers von dem Auftrag zurück, bevor dieser ausgeliefert wurde, entsteht eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des bis dahin entstandenen Aufwands.

d. Bei Auslandsaufträgen hat der Auftraggeber sämtliche Kosten für den Geldtransfer zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen aufgeführt.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

a. Der Auftragnehmer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer des Produkts. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

b. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor.

c. Bei der Veröffentlichung bestimmter Texte ist der Name des Auftragnehmers mit seiner Funktion als Auftragnehmer deutlich anzugeben.

d. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die – auch von Dritten – an den Auftragnehmer gestellt werden könnten.

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